- Frei wählbarer Anlagebetrag
- garantierte Verzinsung
- feste Laufzeit
Sparbrief
Mit unserem Sparbrief sicher Geld anlegen
Sind Sie zinsbewußt und bevorzugen eine risikolose und akktraktive Geldanlage? Legen Sie Ihr Geld sicher mit dem Sparbrief der Raiffeisenbank Ebrachgrund eG an. Bestimmen Sie Ihre Laufzeit ganz individuell1 und wir garantieren Ihnen einen festgelegten Zinssatz. Genau das richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Sparbrief im Überblick
Ihre Vorteile mit dem Sparbrief, ab dem ersten Euro
- Attraktive Verzinsung - garantiert für die gesamte Anlagedauer
- Kein Kursrisiko
- Keine An- und Verkaufsspesen
- Keine Depotgebühren
- Mindestanlagebetrag 1,00 Euro
Legen Sie Ihr Erspartes auf einem Sparbrief an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage und wählen eine Laufzeit ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Je mehr Sie investieren und je länger Sie die Summe anlegen, desto höher ist der Zinssatz. Die Zinszahlung erfolgt jährlich zum 30.12 des Jahres.

Konditionen
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 1,00 - unbegrenzt EUR |
Anlagedauer | 6, 10 Jahre |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | ab 1,00 EUR |
---|---|
6 Jahre | 0,05 % p. a. |
10 Jahre | 0,10 % p. a. |
Häufige Fragen zum Sparbrief
Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie profitieren dafür von einem attraktiven Zinssatz und entscheiden sich für eine sehr sichere Anlage.
Zu Beginn entscheiden Sie, welchen Betrag Sie für einen feste Laufzeit anlegen möchten. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer (((SP_NAME: Raiffeisenbank Ebrachgrund eG))) einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die Zinsgutschrift erfolgt zum Jahresultimo. Die Zinsen werden werden Ihrem angegebenen Referenzkonto gutgeschrieben.
1 Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.
Einlagensicherung und Institutsschutz
DieRaiffeisenbank Ebrachgrund eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.